Die Wolfgang Pfeiffer Film GmbH (im Folgenden: Versteigerer) verkauft im Rahmen einer Internetversteigerung Drehbücher aus dem Projekt "Shorts for sale" an den Bieter. Der Versteigerer ist lediglich der Organisator dieser Versteigerung. Der Versteigerer tritt nur in Auftrag des Autors als Vermittler auf. Der Vertrag kommt zwischen dem Autor und dem Bieter zustande. Rechte und Pflichten zwischen Bieter und dem Versteigerer werden nicht begründet.
1. Anmeldung
Zur Teilnahme an der Internetversteigerung durch Abgabe von Angeboten sind nur juristische Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, im Rahme ihrer beruflichen Tätigkeit berechtigt. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Berechtigung zur Teilnahme sind Verbraucher. Der Bieter muss sich bei dem Versteigerer anmelden und die hierbei von dem Versteigerer abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.
2. Ablauf
Das Einstellen der Kurzfilmbücher in den Online-Katalog der Versteigerungsgegenstände ist lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten.
Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für das Kurzfilmbuch entsprechend dem in der Anlage beigefügten Vertragsangebot ab. Das Mindestgebot liegt bei 1.000,00 €.
Gebote können nur bis zu dem bei der jeweiligen Versteigerung angegebenen Zeitpunkt abgegeben werden (Schlusszeit). Die Schlusszeit wird allein durch die Systemuhr des Versteigerers bestimmt.
Nach Ablauf der Versteigerung nimmt der Versteigerer namens des Autors das Gebot des zur Schlusszeit Höchstbietenden durch eine E-Mail an. Diese entspricht einem Zuschlag nach § 156 BGB. Damit kommt zwischen dem Autor und dem Bieter ein Drehbuchvertrag gemäß der Anlage zustande.
3. Haftung
Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner website. Er haftet nicht für technische Störungen oder andere Gründe aus denen von Bietern abgegebene Gebote nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden. Er haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch den Autor.