Zwischen:
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- nachstehend „Bieter“ genannt -
und
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- nachstehend „Autor“ -
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist das Drehbuch, welches der Bieter im Wege der durch die Wolfgang Pfeiffer Film GmbH organisierten Internetversteigerung gekauft hat. Der Kaufpreis in Höhe de Gebots des Bieters ist mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig.
2. Kaufpreis
Der Kaufpreis ist mit der Erklärung der Annahme des Angebots sofort fällig. Der Kaufpreis ist auf folgendes Konto zu überweisen: __________________________
Der Bieter erhält eine Bestätigung per E-Mail über den Zahlungseingang.
3. Rechteeinräumung
Der Autor räumt mit Eingang des Kaufpreises bei der Wolfgang Pfeiffer Film GmbH dem Bieter das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht ein, das Werk zu verfilmen. Er räumt außerdem die ausschließlich, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte gemäß dem beiliegenden Rechtekatalog ein.
Der Bieter ist berechtigt, das Drehbuch zum Zwecke der Verfilmung zu bearbeiten. Soweit eine weitere Bearbeitung durch den Autor erfolgt, ist darüber eine gesonderte, zwischen dem Bieter und dem Autor abzuschließende, Vereinbarung erforderlich.
Der Bieter ist berechtigt, die übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und einfach Nutzungsrecht zu vergeben.
4. Rechtegarantie
Der Autor versichert, dass er alleiniger Urheber des Werkes ist, dass er über seine Rechte nicht anderweitig verfügt hat und für das Drehbuch keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter verwendet hat.
5. Nennung
Der Bieter verpflichtet sich, den Autor als Drehbuchautor branchenüblich im Vorspann des Films, sofern ein solcher hergestellt wird in einem Einzeltitel, ansonsten im Nachspann zu nennen. Erstellt ein anderer weiterer Autor eine zweite oder weitere Fassung des Drehbuchs auf Grundlage der Vorarbeiten des Autors, so wird er als Koautor mit dem weiteren Autor genannt.
Wird das Drehbuch durch einen Dritten überarbeitet, so bleibt das Nennungsrecht des Autors bestehen.
6. Ausschluss der Produktionsverpflichtung
Der Bieter ist zur Verfilmung und Verwertung des Drehbuchs nicht verpflichtet.
7. Schlussvereinbarung
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag herausstellen können.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Der Vertrag unterliegt soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.